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Rechtsgebiete

Rechtsanwälte und Notare Ebert | Dr. Sandforth aus Holzminden

ARBEITSRECHT

Die arbeitsrechtlichen Mandate werden von Rechtsanwalt Jens Ebert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet. Er hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht im Jahre 2003 erfolgreich abgeschlossen und den Schwerpunkt seiner Tätigkeit in diesen Bereich gelegt.

 

Es erfolgt eine interessengerechte Bearbeitung sowohl des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da eine umfassende arbeitsrechtliche Vertretung die Berücksichtigung beider Blickwinkel erfordert.

 

Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die diesbezügliche Arbeit beginnt bereits beim Abschluss eines Arbeitsvertrages, der die Interessen der Partei berücksichtigt. Daher bietet sich bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages die breiteste Gestaltungsmöglichkeit.

 

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Prüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungsmöglichkeiten, der Gestaltung von außergerichtlichen Vereinbarungen und vertreten Sie selbstverständlich bei gerichtlichen Prozessen. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden dabei umfassend berücksichtigt.

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BAURECHT

Im Baurecht werden wir hauptsächlich im Bereich des privaten Baurechts tätig und vertreten Bauunternehmer und Bauherren.

 

Problembereiche sind insbesondere die Durchsetzung von Forderungen, der Baumängelprozess sowie hauptsächlich die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen.

 

Gerade in diesem Rechtsgebiet, bei dem es meist um erhebliche Streitwerte geht, ist die umfassende Kenntnis der VOB sowie der werkvertraglichen Regelungen des BGB von immenser Wichtigkeit.

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ERBRECHT

Die erbrechtlichen Mandate werden hauptsächlich von Rechtsanwalt Dr. Christoph Sandforth bearbeitet.

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland und Europa gehen gerade in den kommenden Jahren erhebliche Vermögen auf Rechtsnachfolger über.

 

Dabei ist eine sachgerechte wirtschaftliche und rechtliche Beratung von erheblicher Bedeutung, und zwar gleichermaßen zur Regelung der Erbfolge oder einer vorzeitigen Übertragung zu Lebzeiten. Das erbrecht umfasst u. a. folgende Aspekte:

 

  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Recht der Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckungsrecht
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auskunftsansprüche im Erbrecht
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FAMILIENRECHT

Die Tätigkeit der Sozietät im Bereich des Familienrechts erstreckt sich auf zwei Bereiche.

 

Dies sind zum einen vorbeugende Beratung sowohl im Rahmen des Abschlusses von Eheverträgen als auch bei der Gestaltung vermögensrechtlicher Positionen. Zum anderen werden wir tätig im Bereich der familienrechtlichen Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung.

 

Familienrechtlicher Streit ist eine nicht unwesentliche Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen.

 

Die Schaffung ausgewogener, den Interessen des Mandanten gerecht werdender Konzepte zur Meidung eventueller Streitigkeiten für den Fall ehelicher Probleme stellt daher einen zentralen Schwerpunktbereich der Sozietät im Familienrecht dar. Ziel ist dabei eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende Gestaltung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute durch Eheverträge, die das berechtigte Interesse beider Ehegatten und der Kinder nicht aus den Augen lässt. Die Schaffung derartiger Lösungen im Spannungsfeld der gegensätzlichen Interessen der Eheleute muss sich dabei in letzter Konsequenz immer an dem Erhalt der Existenzgrundlage für beide Ehegatten und Kinder sowie der Aufrechterhaltung des Erwerbsanreizes für den Unternehmer ausrichten.

 

Wo solche zweiseitigen Lösungen nicht oder nicht mehr möglich oder denkbar sind, tritt an deren Stelle die Gestaltung der persönlichen Vermögensverhältnisse des Mandanten zur Meidung des Existenzverlustes für den Fall der familienrechtlichen Auseinandersetzung. Auch aus steuerlichen Gründen kann es in diesem Bereich erforderlich sein, kreative Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere hier ergeben sich sodann die Schnittpunkte des Familienrechtes zum Erbrecht und Steuerrecht.

 

Leider lässt sich dennoch häufig eine familienrechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Daher stellt die gerichtliche Tätigkeit ebenfalls einen zweiten erheblichen Teil der anwaltlichen Tätigkeit in der Sozietät dar.

 

In diesem Bereich werden Scheidungsverfahren mit den üblicherweise nicht zu vermeidenden Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und die Auseinandersetzung um die Kinder geführt. Auch die isolierte Tätigkeit im Bereich der Vaterschaftsanfechtung sowie Vaterschaftsfeststellung, sowie die häufig erst viele Jahre nach der Scheidung erfolgende Durchsetzung von Ansprüchen im so genannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gehören zur regelmäßigen Tätigkeit des Fachanwaltes für Familienrecht.

 

Das Familienrecht wird in all diesen Bereichen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Sandforth bearbeitet, der sich durch langjährige Tätigkeit auf diese Rechtsgebiet spezialisiert hat. Aufgrund der weiteren Funktion als Notar hat er besondere Kenntnisse für die Gestaltung notwendiger Verträge.

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GESELLSCHAFTSRECHT

Sowohl bei der Gründung einer Gesellschaft als auch nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes und evtl. der Auflösung sind erhebliche rechtliche Formvorschriften zu beachten und Schwierigkeiten zu lösen.

 

Unter anderem gehören folgende Gebiete zu diesem Komplex:

  • Gründung von Gesellschaften
  • Was ist die richtige Gesellschaftsform
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschaft und Gesellschafter
  • Wettbewerbsrecht
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MIETRECHT

Das Mietrecht wird von Herrn RA Dr. Christoph Sandforth bearbeitet, der Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Mietrechts vertritt.

 

Da ein Großteil der Deutschen zur Miete wohnt und viele Vermieter Mietwohnungen zur Altersabsicherung angeschafft haben, ist das Mietrecht von enormer Bedeutung. Die Wohnungsmieten haben sich in den letzten Jahrzehnten verzehnfacht, Nebenkosten sind exorbitant gestiegen. Dies führt zu vermehrten Auseinandersetzungen im Mietverhältnis oder aber auch zur finanziellen Überforderung der Mieter.

 

Hinzu kommt, dass das Mietrecht vom Gesetzgeber sehr komplex geregelt worden ist und weiterhin im Jahre 2001 das Gesetz zur Neuregelung des Mietrechts in Kraft getreten ist. Seitdem gibt es eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren, die das Mietrecht verändern, insbesondere aber auch wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, die die bisherige Rechtslage massiv verändern. So insbesondere bei den Regelungen zu Schönheitsreparaturen.

 

Diese Neugestaltung und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die die bisher gültige Rechtsprechung abgeändert haben, erfordern detaillierte und spezialisierte Beratung, die man zwingend schon vor Abschluß eines Mietvertrages in Anspruch nehmen sollte:

 

  • Gestaltung und Kontrolle von Mietverträgen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen und Räumungsklagen
  • Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
  • Mietminderung
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STRAFRECHT

Im Strafrecht ist eine anwaltliche Verteidigung unumgängliche Voraussetzung zur Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten. Er wird sich alleine mangels fundierter Rechtskenntnisse nicht sachgerecht verteidigen können, obwohl dies grundsätzlich vor den Amtsgerichten möglich ist.

 

Eine Verurteilung kann jedoch neben der verhängten Strafe zu weiteren gravierenden Folgen führen, z.B. zu Schadensersatzansprüchen seitens des Geschädigten oder aber aufgrund der Eintragung im Bundeszentralregister zu Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis bis hin zur Kündigung.

 

Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollte der Beschuldigte sofort einen Anwalt einschalten und von eigenen Aussagen bei den Ermittlungsbehörden absehen.

 

Vorrangiges Ziel unserer Verteidigung ist immer die mögliche Vermeidung der Hauptverhandlung. Eine solche aufgrund der öffentlichen Durchführung zu einer erheblichen Belastung des Angeklagten und u.U. zum Bekanntwerden der Tatvorwürfe. Darüber hinaus ist mit einer Hauptverhandlung auch eine weitere finanzielle Belastung verbunden sowie ein hohes unkalkulierbares Risiko durch die Vernehmung von Zeugen. Daher ist die Tätigkeit insbesondere darauf ausgerichtet, eine solche Verhandlung durch intensive Bearbeitung im Ermittlungsverfahren schon einvernehmlich mit der Staatsanwaltschaft zu erledigen.

 

Bearbeitet werden Ihre Strafsachen von Herrn Rechtsanwalt Jens Ebert, Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt Sie umfassend in allen Strafsachen, sowohl bei Wirtschafts- und Steuerkriminalität als auch bei Kapitaldelikten und Bußgeldangelegenheiten.

 

Für den Geschädigten kann im Rahmen der Nebenklage eine Interessenverfolgung im Strafverfahren erfolgen.

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VERKEHRSRECHT

Das gesamte Verkehrsrecht wird von RA Jens Ebert bearbeitet, der als Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht neben den zivil- und versicherungsrechtlichen Problemen insbesondere auch die Vertretung im Bußgeld- oder Strafverfahren übernimmt. Dies hat erhebliche Bedeutung, da bei verschuldeten Verkehrsunfällen oft Fahrverbote oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, was zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen kann. Durch Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung lassen sich diese Folgen verhindern.

 

Des Weiteren ist die zivilrechtliche Beratung bei der gesamten Regulierung des Unfallschadens ein Bearbeitungsschwerpunkt. Dem Geschädigten kann nur dringend geraten werden, sich umgehend nach einem Unfall anwaltlich beraten zu lassen, um seine Ansprüche vollständig durchzusetzen und Haftungsrisiken auszuschließen. In den meisten Fällen wird dem Geschädigten von seinem Autohaus angeboten, die Ansprüche abzutreten und dem Autohaus die Regulierung zu überlassen.

 

Für den Geschädigten ist dies nicht unbedingt interessengerecht. Den Autohäusern ist durch as Rechtsberatungsgesetz die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, wie z.B. Schmerzensgeld und Unkostenpauschale untersagt. Des Weiteren sind umfangreiche Sach- und Rechtsfragen zu klären, was aufgrund der Komplexität und der Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen kann. So muss entschieden werden, ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig oder aber wegen der Geringfügigkeit des Schadens ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Schadensminderungspflichten und ggf. mögliches Mitverschulden des Mandanten sind zu beachten.

 

Es muss eine Überprüfung erfolgen, ob der Wagen nach den Grundsätzen der Rechtsprechung reparaturwürdig ist, oder aber ein Totalschaden eingetreten ist. In diesem Fall ist eine Beratung des Anwalts erforderlich, was bei der Verwertung des Altwagens berücksichtigt werden muss und was bei der Anschaffung des Ersatzwagens in steuerlicher Hinsicht zu beachten ist.

 

Im Fall einer Reparatur ist zu überlege, ob und zu welchem Tarif (Normal- oder Unfallersatztarif) ein Mietwagen genommen oder aber Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden soll.

 

Weiterhin ist eine Beratung erforderlich, dass der Wagen weitergenutzt und der Unfallschaden abstrakt nach Gutachten abgerechnet werden kann.

 

Auch weitergehende Ansprüche, wir z.B. der Haushaltsführungsschaden oder aber Verdienstausfall müssen berechnet und durchgesetzt werden.

 

Die Kosten werden meist von den Rechtsschutzversicherungen oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

 

  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Regulierung mit den gegnerischen Versicherungen
  • Korrespondenz mit den eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
  • Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren
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VERMÖGENSNACHFOLGE

Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist sowohl für Privatleute als auch für Geschäftsleute von erheblicher Bedeutung.

 

Finanzielle Nachteile können bei der Übertragung von Vermögensmassen ebenso vermieden werden wie private Auseinandersetzungen.

 

Freiberufler, Einzelfirmen, Personengesellschaften und GmbHs werden umfassend über die Möglichkeiten der Vermögensnachfolge beraten, interessengerechte Ausgestaltungen werden gemeinsam erarbeitet.

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INSOLVENZRECHT

Die insolvenzrechtlichen Mandate werden von Rechtsanwalt Dr. Christoph Sandforth, Fachanwalt für Insolvenzrecht, bearbeitet. Er hat seinen Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Jahr 2009 abgeschlossen. Bereits seit 2005 wird er als Insolvenzverwalter und Treuhänder in Insolvenzverfahren von Gerichten bestellt.

 

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Insolvenzverwaltung sowie der Beratungstätigkeit im Vorfeld einer Insolvenz. Unser Anliegen im Vorfeld der Insolvenz ist es, die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen zum einen in die Lage zu versetzen, ihre wirtschaftliche und rechtliche Situation zu erkennen und richtig einzuschätzen, zum anderen ihnen Lösungswege aufzuzeigen bzw. gemeinsam zu erarbeiten.

 

Die insolvenzrechtliche Praxis zeigt, dass gerade bei kleineren Betrieben und Einzelpersonen – aber auch bei mittelständischen Unternehmen – immer wieder eine große Unsicherheit bis hin zur Unkenntnis hinsichtlich der eigenen rechtlichen Standortbestimmung als auch der in dieser Situation anstehenden Entscheidungen besteht. Oft genug ist erschwerend festzustellen, dass eine kostenträchtige, aber eben nicht hinreichend qualifizierte Beratung vorausgegangen ist, die die finanzielle Situation noch weiter verschärft.

 

Die in dieser Situation dringend erforderliche fachlich optimale Betreuung der Betroffenen ist unser Ziel. Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit und die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben dabei stets Priorität. Aber auch dann, wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens rechtlich und/oder wirtschaftlich geboten ist, muss das nicht in jedem Fall das existenzielle Ende des Betriebes bedeuten. Um die meist komplexe Problemlage optimal bewältigen zu können, sind Beratungs- und Sanierungsprojekte erforderlich, die spezifische Anforderungen an die Berater sowohl in rechtlicher als auch betriebswirtschaftlicher Hinsicht stellen. Wir sind daher überzeugt, dass nur eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wirtschaftlich erträgliche und dauerhafte Ergebnisse zeitigen kann. 

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